Es ist besser unvollkommen anzupacken, als perfekt zu zögern! (Thomas A. Edison)

 


 

Neue Verordnung: Maskenpflicht im Unterricht

02.11.2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

auf Grundlage der neuen niedersächsischen Corona-Verordnung gilt ab dem 02.11.20 an der IGS Schöppenstedt eine Maskenpflicht im Unterricht. Hintergrund ist, dass im Landkreis Wolfenbüttel die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50 überschritten hat.
Dies bedeutet konkret, dass nicht nur Masken im Gebäude (außerhalb der allgemeinen Unterrichtsräume) und am Busbahnhof getragen werden müssen, sondern jetzt auch im Unterricht.
In den Pausen kann der Abstand von 1,5 Metern auch nicht eingehalten werden, daher muss auch hier ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden. Zum Trinken und Essen darf der MNS abgenommen werden, sofern ein Abstand von 1,5 Meter zur nächsten Person einhalten wird. Über den Unterrichtstag verteilt gibt es kleinere "MNS - freie Pausen", in denen die Schülerinnen und Schüler mit ihrer Lerngruppe unter Beachtung des nötigen Abstands frische Luft auf dem Schulhof einatmen können.
Weitere Informationen zur aktuellen Situation finden Sie in den Briefen des Kultusministers.

Mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung der IGS Schöppenstedt

 

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