Es ist besser unvollkommen anzupacken, als perfekt zu zögern! (Thomas A. Edison)

 


 

Hinweise zum Rauchen an Schüler, Schülerinnen und Eltern

11.06.2021

Liebe Schulgemeinschaft,

auch an unserer Schule kommt es mittlerweile vor, dass einzelne Schülerinnen und Schüler beim Rauchen auf dem Schulgelände erwischt werden. Vor diesem Hintergrund möchte ich folgende Hinweise geben:

Liebe Schulgemeinschaft,

auch an unserer Schule kommt es mittlerweile vor, dass einzelne Schülerinnen und Schüler beim Rauchen auf dem Schulgelände erwischt werden. Vor diesem Hintergrund möchte ich folgende Hinweise geben:

1. Rauchen ist uncool!
2. Rauchen verursacht nicht nur Lungenkrebs, sondern auch eine ganze Reihe anderer Krebserkrankungen. Hinzu kommt das erhöhte Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und viele weitere Krankheiten.
3. Im Jugendschutzgesetz ist geregelt, dass Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren das Rauchen in der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht gestattet ist.
4. Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen verboten.

An unserer Schule werden Verstöße gegen das Rauchverbot im Rahmen eines mehrstufigen Verfahrens konsequent geahndet. Es erfolgt grundsätzlich eine schriftliche Information der Erziehungsberechtigten. Wiederholte Verstöße können eine Klassenkonferenz mit entsprechenden Erziehungsmaßnahmen oder sogar Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen.

Mit freundlichen Grüßen 

Ulf Blanke
Schulleiter

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